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Zeit des Widerstehens

Eine Dokumentation zum Leben in den Jahren 1933 bis 1945 in einer bayerischen Kleinstadt

Simon Hank



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Anlagen

Nr. 1) Hitlerjugend Friedberg
Nr. 2) Brief an das Ordinariat
Nr. 3) Artikel der Neuen Nationalzeitung vom 3.10.1933
Nr. 4) Augsburger Abendzeitung vom 3. Oktober 1933
Nr. 5) Anklageschrift
Nr. 6) Strafbefehl
Nr. 7) Preußische Polizeiverordnung vom 23. Juli 1935
Nr. 8) Richtlinien zur Bekämpfung der katholischen Jugendverbände
Nr. 9) Uniform- und Abzeichenverbot für konfessionelle Jugendorganisationen im Bezirk Friedberg
Nr. 10) Verbot der katholischen Jugendvereinigungen
Nr. 11) Gestapo München fordert einen Bericht über die Friedberger Pfadfinder an
Nr. 12) Bericht an die Gestapo München über die Friedberger Pfadfinder
Nr 13) Mitgliederliste Mitte 1935

 

^ Nr. 1) Hitlerjugend Friedberg

Hitlerjugend Friedberg

Friedberg, den 16.9.33

An die
Pfadfinderschaft
Friedberg

Betreff:
Warnung wegen Tragen der Pfadfinderuniform

Aufgrund einer näheren Erkundigung beim Sonderkommissar besteht für sämtliche Jugendverbände noch Uniformverbot. Da wir festgestellt haben, daß von seiten der Pfadfinder und dem Rest der Sturmschar die Uniform öffentlich und auch manchmal zur Provokation unserer Leute getragen wird, möchten wir heute anstandshalber eine letzte Warnung an Euch richten. Wir werden bei nochmaliger Übertretung des Verbots rücksichtslos und mit äusserster Schärfe vorgehen. Bei Antreffen Eurer Leute auf der Straße in Uniform wird derselbe ohne weiteres ausgezogen und dem Sonderkommissar übergeben. Sollte sich dabei jemand erlauben gegen unsere Leute tätlich vorzugehen oder der Aufforderung nicht Folge leisten, werden wir auf echt deutsche Art mit demselben abrechnen.

Es ist dies die allerletzte Warnung, da in letzter Zeit das Benehmen einiger Eurer Mitglieder derart herausfordernd ist, daß Zusammenstöße fast unvermeidlich werden. Bei Befolgung dieser Warnung werden wir uns ohne weiteres korrekt verhalten, bei Nichtbefolgung dagegen lehnen wir jede Verantwortung ab.

Heil Hitler!

Der Kameradschaftsführer
gez. J.S.

Der Gefolgschaftsführer
gez. H.

Der Scharführer
gez. R.S.

 

^ Nr. 2) Brief an das Ordinariat

Friedberg, den 11. Oktober 1933

Katholischer Jungmännerverein Friedberg

An das
Hochwürdigste Bischöfliche Ordinariat
Augsburg

Betreff:

Diffamierung katholischer Vereinsarbeit in der Neuen Nationalzeitung

Zurückkommend auf die mündlichen Ausführungen gegenüber dem Hochwürdigsten Herrn Domprobst vom 10. ds. erlaubt sich der unterzeichnete Präses dem Hochwürdigsten Ordinariat den entsprechenden Artikel der Neuen Nationalzeitung vom 3.10.33 zuzusenden mit dem Bemerken, daß unsere katholischen Vereine in Friedberg mit den ihnen zur Last gelegten Dingen nichts zu tun haben. Es handelt sich um ein Bemühen, den katholisch denkenden Kreisen von Friedberg in der öffentlichen Meinung Schaden anzutun und die seit Wochen gegen die Präsides des Jungmänner- und Gesellenvereins betriebene Hetze irgendwie zu rechtfertigen.

1 Beilage

Ehrerbietig, gehorsamster
gez. A Heinle
Stadtprediger

 

^ Nr. 3) Artikel der Neuen Nationalzeitung vom 3.10.1933

in: Neue Nationalzeitung
vom 3.10.1933 (Augsburg)
Anlage

"Friedberg geht gegen die schwarzen Hetzer vor"

Schutzhaftverfügungen und Haussuchungen

Friedberg. Dem Emtedankfest, das in Friedberg in außerordentlich schöner Weise verlaufen ist und überdas wir demnächst ausführlich berichten werden, mußte leider im Morgengrauen des 1. Oktober eine recht ernste Aktion vorangehen. Sechs Friedberger aus allen Schichten der Bevölkerung und aus allen ehemaligen politischen Parteien wurden in Schutzhaft gebracht und bei elf Personen wurden Haussuchungen vorgenommen. Die Aktion wurde von Kriminalbeamten der politischen Polizei, der Friedberger Gendarmerie und der SA Friedbergs durchgeführt.

Wie wir erfahren, waren diese unerfreulichen Maßnahmen dadurch veranlaßt, daß einige sich als besonders "katholisch" ansehende Verbände ihre Aufgabe schon seit längerer Zeit etwas sehr merkwürdig auffaßten, indem sie weniger den Interessen des wirklich katholischen Glaubens dienten, aber um so mehr dazu beitrugen, durch ihre Tätigkeit Unfriede und Zwietracht in so manche Familie zu tragen. In der letzten Woche wurden außerdem zahlreiche Zettelanschläge gefunden, die nicht bloß verdiente hiesige Nationalsozialisten heruntersetzten, sondern insbesondere unsere Führer und die gesamte Bewegung in gemeinster Weise in den Schmutz zogen. Text und Abfassung dieser Sudeleien ließen den Schluß zu, daß weniger SPD- und KPD-Anhänger, als immer noch

"schwarze Kreise"

die mittelbaren oder unmittelbaren Anstifter waren. Denselben Schluß konnte man bei der Beschädigung des Heimes des national-sozialistischen Bundes der Mädchen ziehen. Auf wessen Konto die im gleichen Zeitraum erfolgte Beschädigung der Hitlereiche ging, war nicht sicher festzustellen. Hingegen waren die Lausbuben, die vor kurzem einen mehrere Zentner schweren Grabstein beim Waisenhaus zur Nachtzeit quer über die Straße legten, rasch ermittelt. Weitere Ausführungen können wir im Interesse einer geordneten Untersuchung weiterer Vorfälle vorläufig nicht machen. Wir sind überzeugt, daß vielleicht mancher, der viel schuldiger ist als die, die heute in Schutzhaft sitzen, nicht gefaßt werden konnte. Es wird deshalb dringend nötig sein, daß alle auf Sauberkeit haltenden Kreise der Bevölkerung sich bemühen, diese Kerle ausfindig zu machen. Es wird dann um so leichter und rascher möglich sein, dem einen oder andern, dem vielleicht Unrecht geschehen sein sollte, wieder zu seinem Recht oder zur Freiheit zu verhelfen.

Im Interesse der notwendigen Entgiftung der Atmosphäre muß es möglich sein in einem Ort, der fast 100prozentig katholisch ist, daß über kurz oder lang alles an einem Strick zieht, besonders nachdem der von allen Kreisen verehrte und allseits, als Geistlicher wie als Mensch, geschätzte Friedberger Stadtpfarrer selbst immer schon mit dem besten Beispiel vorangegangen ist, eine Tatsache, die bedauerlicherweise von dem einen oder andern seiner Mitarbeiter nicht festgestellt werden kann.

Es muß auch hier wieder einmal ausgesprochen werden, was Bürgermeister Hack am vergangenen Samstag abend am Tag vor dem Erntefest ausgeführt hat: 'Wir wollen Frieden, aber nicht um jeden Preis. Wir wollen uns unsere zielbewußte Arbeit, die die Anspannung aller Kräfte und jede freie Minute beansprucht, nicht stören lassen durch die Dummheit oder die Gemeinheit leichtfertiger oder gewissenloser Menschen. Wer ein anständiger Kerl ist und mit uns in Gemeinschaftsarbeit aufbauen will, hatte noch nie etwas zu befürchten, wer das aber immer noch nicht glaubet, möge daran denken, daß die Zeiten, wo wir in schärfstem Kampf standen, noch nicht vergessen sind und die alte Kampfesfreude noch immer vorhanden ist. Die Führer der NSDAP kämpfen und arbeiten ja nicht für sie, sondern für die Bewegung - um des Volkes willen - und was für Deutschland Geltung hat, muß auch in Friedberg endlich wahr werden.'

Wenn diese Einsicht auch hier allgemein Platz greift, dann wird wahrscheinlich auch diese Aktion, die manchen Staub aufgewirbelt hat und von manchen nicht verstanden wurde, nicht umsonst, sondern nur zu Nutz und Frommen der Stadt gewesen sein.

 

^ Nr. 4) Augsburger Abendzeitung vom 3. Oktober 1933

Augsburger Abendzeitung vom 3. Oktober 1933

Aus Friedberg. (Inschutzhaftnahme)

Im Zusammenhang mit bübischen Beschädigungen an der im heurigen Frühjahr gepflanzten Hitler-Eiche und unflätigen Zettelanschlägen vor einigen Wochen erfolgte am Sonntag früh bei Verschiedenen Hausdurchsuchung. Mehrere Personen wurden in Schutzhaft genommen. Bei einem Schutzhäftling wurde ein Zettel mit einer Bleistiftzeichnung verächtlichen Inhalts auf die neuen Hoheitszeichen des deutschen Reiches aufgefunden.

Nachsatz des Verfassers Simon Hank:

Der damalige Stadtpfarrer Br. wird in dem Artikel "Friedberg geht gegen die schwarzen Hetzer vor" in der "Neuen Nationalzeitung vom 3. Oktober 1933 nicht umsonst "lobend" erwähnt. Er war es, der die Mitglieder des Kath. Jungmännervereins Friedberg nicht nur nicht unterstützte, sondern als wir aus dem Zwang der Zeit heraus baten, uns die obere Sakristei für unsere Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, meinte: "Muß das sein?". Er war es auch, der als Präses der Jungmädchen diese aufforderte, es nicht "so zu treiben wie die Buben", nämlich dem neuen Regime Widerstand entgegenzusetzen.

 

^ Nr. 5) Anklageschrift

Anz.-Verz.d. St. A- J Nr. 176/177/34.

I. Anklageschrift
zum Jugendgericht Friedberg i/B.
-Einzelrichter-

I. Beschluß
des Amtsgericht Friedberg

  1. H a n k Simon, geb. 23. 3. 1916 in Rieden,
    Kaufmannslehrling in Friedberg, Tal 5,
    Sohn von Sabine Hank, verheiratete Schuster,
    gesetzl. vertreten durch den Vormund, den Landwirt Ludwig Erhard
  2. M a i r o c k Mathias, geb. 1. 6. 1916 in Friedberg,
    Fabrikarbeiter in Friedberg, Pfarrstr. 14,
    Sohn der Mesnerseheleute Gustav und Kreszenz Mairock, letz. geb. Seidenfuss in Friedberg, Pfarrstr. 14,
    gesetzl. vertreten durch den Vater, nicht bestraft,

sind hinreichend verdächtig, einen Aufzug unter freiem Himmel veranstaltet zu haben, ohne dieses 48 Stunden vorher der Polizeibehörde anzumelden.

Hank ist Führer der Untergruppe der Pfadfindergruppe des "Kath. Jungmännervereins" und Mairock Führer der Untergruppe des "Kath. Jungmännervereins" Friedberg. In dieser Eigenschaft unternahmen die Beschuldigten am Sonntag, 4. März 1934 mit je 15 Mitgliedern einen Ausflug nach Dasing. Hiezu hatten sie aber die erforderliche Genehmigung des Bezirksamtes bzw. des Herrn Sonderbevollmächtigten in Friedberg nicht 48 Stunden vorher eingeholt. Bei diesem Ausflug führten die beiden Beschuldigten mit ihren Anhängern Exerzierübungen wie Wendungen, Reihenmarsch, Stillstehen usw. aus.

Diese Handlung erfüllt den Tatbestand je 1 Vergehens gem. §§ 11, 16 I der Verordnung vom 4.II.1933 HGBL. I S. 35 zum Schutze des Deutschen Volkes, §§ 3, 9 JGG §§ 17, 25 JGG, Verordnung vom 14.VI.32 Kap. I, Art. 9 RGBL. 1 S. 285

Zur Aburteilung ist nach § 24 des Gerichtsverfassungsgesetzes, §§ 7, 8 der Strafprozeßordnung das Jugendgericht Friedberg zuständig.

Ich erhebe deshalb die öffentliche Klage und beantrage

die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Jugendgericht bei dem Amtsgericht Friedberg - Einzelrichter

1. Zeugen:
Hirschberger Mathias, Gen-Hauptwachtmeister in Friedberg.

3. Urkunden: Strafliste Bl. 1a, b.

Auf Grund der von dem Staats-Amtsanwalt hierwegen erhobenen öffentlichen Klage gemäß §§ 203 und 207 der Strafprozeßordnung wird die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgerichte beschlossen. Zur Hauptverhandlung wird die öffentliche Sitzung vom Mittwoch, den 30. Mai 1934 vormittags 9 Uhr bestimmt.

Der Oberamtsrichter:
gez. Fürst

Zur Beglaubigung
Friedberg, den 23. Mai 1934
Geschäftsstelle des Amtsgerichts
gez. Höpfinger, Inspektor

 

^ Nr. 6) Strafbefehl

STA 1 JS Nr. 23/36 Cs 17/36

Strafbefehl

an Herrn Simon H a n k
Kaufmannslehrling
in Friedberg, Tal 5

Nach einer Anzeige der Gendarmerie-Hauptstation Friedberg vom 25. 12. 1935

... der Verordnung des Staatsministeriums des Innern vom 30.7.35 über Uniformverbot, Abzeichen- und Sportverbot der konfessionellen Jugend und Jungmännerorganisationen dadurch zuwider gehandelt zu haben, daß Sie am 25.12.35 nachmittags 16 Uhr mit mehreren Mitgliedern des Jungmännervereins Friedberg auf Fahrrädern mit vollbepackten Rucksäcken eine gemeinschaftliche Wanderung von Friedberg in das Landhaus des Jungmännervereins nach Heretshausen unternommen haben.

Diese Handlung erfüllt den Tatbestand des Vergehens gemäß § 4 der V.0. des Reichspräsidenten vom 28.2.33 (RGBI. I, S. 83), § 2. der V.0. vom 30.7.1935 über Uniform-, Abzeichen- und Sportverbot der konfessionellen Jugend- und Jungmännerorganisationen (Reg. Anzeiger 1935 Nr. 217,178).

Beweismittel:

Auf schriftlichen Antrag des Staatsanwalts wird nach den angeführten Vorschriften und nach 407 ff der Strafprozeßordnung gegen Sie eine Geldstrafe von 150 RM festgesetzt.

An die Stelle der Geldstrafe tritt im Falle einer Uneinbringlichkeit eine Gefängnisstrafe von 15 Tagen.

Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Dieser Strafbefehl erlangt Wirkung eines rechtskräftigen Urteils und wird vollstreckt, wenn nicht binnen einer Woche nach der Zustellung bei dem unterfertigten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erhoben wird. Der schriftlich erhobene Einspruch muß vor Ablauf der Wochenfrist beim Gericht eingehen.

Friedberg, den 25.1.1936
Der Amtsrichter
gez. Fürst

Der Urkundsbeamte
Grundler

Schuld
1. Gebühr 7,50 RM
2. Auslagen
3. Strafe 150,00 RM
157,50 RM

 

^ Nr. 7) Preußische Polizeiverordnung vom 23. Juli 1935

Preußische Polizeiverordnung vom 23. Juli 1935

Aufgrund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1922 in Verbindung mit § 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 wird für Preußen folgende Verordnung erlassen:

§ 1. Allen konfessionellen Jugendverbänden, auch den für den Einzelfall gebildeten, ist jede Betätigung, die nicht rein kirchlich-religiöser Art ist, insbesondere eine solche politischer, sportlicher oder volkssportlicher Art untersagt.

§ 2. Für die konfessionellen Jugendverbände und ihre männlichen und weiblichen Angehörigen, einschließlich der sogenannten Pfarrjugend, gelten folgende Bestimmungen:

Es ist verboten:

  1. Das Tragen von Uniformen (Bundestracht, Kluft usw.), uniformähnlicher Kleidung und Uniformstücken, die auf die Zugehörigkeit zu einem konfessionellen Jugendverbande schließen lassen;...
  2. das Tragen von Abzeichen;...
  3. das geschlossene Aufmarschieren, Wandern und Zelten;...
  4. das öffentliche Mitführen oder Zeigen von Bannern, Fahnen und Wimpeln;...
  5. jegliche Ausübung und Anleitung zu Sport oder Wehrsport aller Art.

Quelle: Günter Weisenborn, Der lautlose Widerstand. Bericht über die Widerstandsbewegung des deutschen Volkes 1933-1945. 4. Auflage Frankfurt 1974, Seite 68f

 

^ Nr. 8) Richtlinien zur Bekämpfung der katholischen Jugendverbände

Herausgegeben von der Reichjugendführung am 28. Oktober 1936 und vertraulich an die Unterstellen mitgeteilt Um die katholischen Jugendverbände wirksam zu bekämpfen, ist es notwendig, daß wir uns über die Art des Kampfes und der einzuschlagenden Taktik klar werden. Es gibt nur zwei Möglichkeiten, eine feindliche Bewegung zu vernichten, einmal die gegnerische Gemeinschaft aufzulösen und zu verbieten ... Die andere Methode - und sie ist die allein versprechende - fußt auf einer planvollen und systematischen Bekämpfung ...

  1. Alle Gegner, hauptsächlich die konfessionellen Verbände, sind listenmäßig zu erfassen, und zwar gebietsweise. Diese Maßnahme hat folgende Gründe:
    a) Bei einer späteren endgültigen Auflösung der Verbände wissen wir so, wann und wo überhaupt aufzulösen ist.
    b) Wir haben bei späteren Übertritten die Gewähr, daß alle später einzusetzenden Führer auf ihre Vergangenheit geprüft werden können.
    c) Es muß durchgesetzt werden, daß in Zukunft nur noch der eine führende Stellung des Staates, der Bewegung, des Heeres oder sonst einer staatspolitischen Institution bekommt, der Mitglied der HJ war. Darüberhinaus sind nicht nur sämtliche Anwärter für derartige Posten, sondern auch alle Bewerber für den Beamten- und Angestellten-Dienst in Orts- und Kommunalbehörden abzulehnen, wenn die jeweils um Auskunft gefragte HJ an Hand ihrer Listen eine ehemalige Gegnerschaft feststellt.
  2. Der katholischen Jugend, als dem Hauptgegner, ist in Zukunft öffentlich keine Beachtung mehr zu schenken. Sie muß links liegen gelassen werden und höchstens noch lächerlich gemacht werden

Quelle: Günter Weisenborn, Der lautlose Widerstand. Bericht über die Widerstandsbewegung des deutschen Volkes 1933-1945. 4. Auflage Frankfurt 1974, Seite 68f

 

^ Nr. 9) Uniform- und Abzeichenverbot für konfessionelle Jugendorganisationen im Bezirk Friedberg

Abschrift der Fotokopie aus dem Amtsblatt des Bezirks Friedberg vom 25.5.1934

Betreff: Uniform- und Abzeichenverbot für konfessionelle Jugendorganisationen im Bezirk Friedberg.

Das Bezirksamt Friedberg erläßt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf Grund des Art. 44a PStGB folgende vorübergehenden bezirkspolizeilichen Vorschriften:

§ 1

Das Tragen von einheitlicher Kleidung, von uniformähnlichen Bekleidungsstücken, sowie Abzeichen, durch die die Zugehörigkeit zu einem konfessionellen Jugend- oder Jungmännerverband zum Ausdruck kommt, wird verboten.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 150 RM bestraft.

§ 3

Die Vorschriften treten mit der Verkündigung in Kraft.
Die Vorschriften sind ortsüblich bekannt zu geben und außerdem den Vorsitzenden der vorhandenen Jugend- und Jungmännerverbände nachweislich zu eröffnen.

 

^ Nr. 10) Verbot der katholischen Jugendvereinigungen

Auflösung katholischer Jugendvereinigungen in Bayern durch das bayer. Staatsministerium des Innern vom 31. Januar 1938.

Auf Grund des § 1 der Verordung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 werden mit sofortiger Wirksamkeit folgende katholischen Vereine aufgelöst und verboten:

  1. Die Marianischen Jungfrauenkongregationen der bayerischen Diözesen einschließlich der Pfalz mit ihren Unter- und Nebengliederungen sowie die ihnen angeschlossenen Jungfrauenvereine.
  2. Die katholischen Jungmännervereine der bayerischen Diözesen einschließlich der Diözese Speyer mit ihren Unter- und Nebengliederungen, insbesondere der St. Georgs-Pfadfinder und Sturmscharen.
  3. Der Bund Neudeutschland-Jüngerenbund (Vereinigung von Schülern höherer Lehranstalten) für das Land Bayern, einschließlich der Pfalz.

Den angeführten Vereinigungen wird jede Tätigkeit, insbesondere die Errichtung von Nachfolge- und Deckorganisationen verboten. Verboten wird ferner der korporative Eintritt der Mitglieder in eine andere katholische Organisation. Zuwiderhandlungen werden nach § 4 der Verordnung vom 28. Februar 1933 bestraft.

Quelle: Günter Weisenborn, Der lautlose Widerstand. Bericht über die Widerstandsbewegung des deutschen Volkes 1933-1945. 4. Auflage Frankfurt 1974, Seite 69

 

^ Nr. 11) Gestapo München fordert einen Bericht über die Friedberger Pfadfinder an

München, 16. Jan. 1937

Geheime Staatspolizei
Staatspolizeistelle München
B. Nr. 41521/36 II 1 B h.

Betreff: St. Georgs-Pfadfinder.

Die St. Georgs-Pfadfinder entfalten in letzter Zeit eine sehr rege Tätigkeit. U.a. wurden ausserhalb Bayerns wiederholt Verstösse i. Si. der VO. des Staatsmin. d. I. vom 30.7.35 über das Uniform-, Abzeichen- und Sportverbot der konf. Jugendverbände festgestellt. Bis zum Erlaß der angeführten VO. führten sie mit Vorliebe geschlossene Wanderungen durch. Die St. Georgs-Pfadfinder sind eine Untergliederung des kath. Jungmännerverbandes Deutschland.

Der Tätigkeit der St. Georgs-Pfadfinder ist künftig ein erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Über besondere Vorfälle, insbesondere über Zuwiderhandlungen gegen die VO. vom 30.7.35 ist jeweils zu berichten. Darüber hinaus ersuche ich um Bericht bis zum 10.2.37 über die Gliederung und Betätigung der genannten Organisation im dortigen Bezirk. Die kurzen Personalien der Führer,die gegebenenfalls vertraulich zu ermitteln sind, sind beizufügen. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung vorliegt, wird Fehlanzeige erstattet.

I.V.

gez. Stepp

 

^ Nr. 12) Bericht an die Gestapo München über die Friedberger Pfadfinder

Bericht an die Geheime Staatspolizei, München vom Bezirksamt am 3.2.1937

Die Organisation der St. Georgs-Pfadfinder besteht innerhalb des Bezirks Friedberg nur mehr in der Stadt Friedberg. Das Wesentliche über ihre Tätigkeit in der letzten Zeit und über die Person ihres Führers enthält der in Abdruck beigegebene Gendarmerie-Bericht...

I.A. gez. Dr. M.

Bericht der Gendarmerie-Hauptstation Friedberg vom 2. Februar 1937 an das Bezirksamt Friedberg.

Betreff: St. Georgs-Pfadfinder.

Zum bezirksamtlichen Auftrage vom 18.1.1937 Nr. 253 nebenstehenden Betreffes wird berichtet, daß in Friedberg eine Organisation der Sankt Georgs-Pfadfinder besteht, welche etwa noch 15 Mitglieder stark ist. Der bisherige Führer derselben ist der led. Büroangestellte Simon Hank in Friedberg.
Nachdem sie in den Jahren 1933 und 34 [richtig: 1936, d. Verf. Simon Hank] gegen die Anordnungen des Uniformverbotes und gemeinschaftl. Wanderns sich verfehlt hatten, wurde seinerzeit gegen ihren Vorstand Hank [auch gegen Matthias Mairock, Michael Krist, Anton Kreitmayr und Alois Treffler, d. Verf. Simon Hank] Anzeige erstattet. In den Jahren 1935 und 1936 wurden keine Wahrnehmungen mehr gemacht, daß sie gemeinschaftl. wandern, sporteln oder zu Versammlungen zusammen kommen würden. Immerhin aber dürfte sich die Organisation auch noch nicht ganz aufgelöst haben. Jedenfalls aber rechnen sie damit, daß das Verbot wieder einmal aufgehoben werden könnte. Die Personalien des Führers Hank sind folgende ... Der Präses der Organisation ist der Stadtprediger Anton Heinle in Friedberg, Eisenberg Nr. 5.

gez. J., Kommissär

 

^ Nr. 13) Mitgliederliste Mitte 1935

H.H. Präses Stadtprediger Anton Heinle
Präfekt Theodor Krammel
Feldmeister Simon Hank
Kornett Joseph Pöller
Wolf Michael Krist
Hordenführer Franz Altmannshofer

   
Schwarze Adler Wildkatzen
Führer: Fm. Simon Hank Führer: Kt. Joseph Pöller
  1. Altmannshofer Franz
  2. Bichler Paul
  3. Hank Simon
  4. Huber Martin
  5. Krist Michael
  6. Lindermayer Stefan
  7. Mairock Gustav
  8. Pöller Joseph
  9. Rothhammer Karl
  10. Ströbl Joseph
  11. Treffler Alois
  1. Golling Karl
  2. Huber Joseph
  3. Knötzinger Leo
  4. Kreisi Georg
  5. Kreitmayr Anton
  6. Riedlmayer Johann
  7. Schapfl Simon
Salo:
  1. Fackler Georg
  2. Huber Max
Wölflinge:

 

Schwarze Horde Grüne Horde
Führer: Wolf Michael Krist Führer: Hordenführer Franz Altmannshofer
  1. Berger Jakob
  2. Dieppold Ludwig
  3. Fackler Ludwig
  4. Hinterholzer Joseph
  5. Mairock Franz
  6. Mayr Felix
  7. Müller Ludwig
  8. Neumeyer Josef
  9. Rupp Joseph
  10. Schapfl Ludwig
  11. Schuster Ludwig
  12. Segmüller Joseph
  13. Süßmeier Joseph
  1. Aidelspurger Joseph
  2. Birkmayer Joseph
  3. Huber Albert
  4. Lindermeier Peter
  5. Riedlberger Karl
  6. Schestopaloff
  7. Schreier Karl
  8. Schuster Franz
  9. Tränkl Josef
  10. Winter Paul

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